EPIKURHow-Toaktualisiert am 27.10.2026
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Abrechnungsschein erstellen und drucken

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
EPIKUR
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
alle Lizenzen
Version
alle Versionen

Wenn sich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einer gesetzlich versicherten Person nicht einlesen lässt, erstellen und drucken Sie im Ersatzverfahren einen Abrechnungsschein. Die Patientin oder der Patient unterschreibt den ausgedruckten Abrechnungsschein rechts unten über dem Stempel.

Sie drucken den Abrechnungsschein aus der GKV-Abrechnungsansicht, wahlweise ohne oder mit Leistungsangabe.

Abrechnungsansicht (GKV)

Abrechnungsschein ohne Leistungsangabe

  1. Markieren Sie in der GKV-Abrechnungsansicht die Abrechnungsscheine, die das Ersatzverfahren betrifft.
  2. Klicken Sie in der Aktionsleiste auf Drucken. EPIKUR öffnet den unausgefüllten Abrechnungsschein in der Ansicht.

Markierter Abrechnungsschein und Schaltfläche Drucken

  1. Prüfen Sie den Abrechnungsschein und passen Sie ihn bei Bedarf an.
  2. Klicken Sie auf Drucken oder Übernehmen und drucken. EPIKUR speichert den Abrechnungsschein in der Patientenakte und druckt ihn aus.

Ausgedruckter Abrechnungsschein ohne Leistungsangabe

Abrechnungsschein mit Leistungsangabe

  1. Markieren Sie in der GKV-Abrechnungsansicht die Abrechnungsscheine, die das Ersatzverfahren betrifft.
  2. Klicken Sie in der Aktionsleiste auf Drucken. EPIKUR öffnet den ausgefüllten Abrechnungsschein in der Ansicht.

Markierter Abrechnungsschein und Schaltfläche Drucken

  1. Prüfen Sie den Abrechnungsschein und passen Sie ihn bei Bedarf an.
  2. Klicken Sie auf Drucken oder Übernehmen und drucken. EPIKUR speichert den Abrechnungsschein in der Patientenakte und druckt ihn aus.

Ausgedruckter Abrechnungsschein mit Leistungsangabe

Ergebnis: Der Abrechnungsschein ist in der Patientenakte gespeichert und ausgedruckt. Lassen Sie ihn von der Patientin oder dem Patienten unterschreiben und reichen Sie ihn bei der KV ein.