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DiGA-Verordnung ausdrucken
DiGA, Drucken, Muster 16
Wenn die Telematikinfrastruktur (TI) nicht verfügbar ist, können Sie eine DiGA-Verordnung nicht elektronisch übermitteln. Drucken Sie die Verordnung dann auf dem Verordnungsformular Muster 16 aus.
Wichtig: Ein Blankodruck auf weißem Papier ist nicht möglich. Legen Sie vor dem Drucken das Verordnungsformular Muster 16 in Ihren Drucker ein.
- Öffnen Sie die Patientenakte.
- Klicken Sie in der Hinzufügenleiste auf DiGA. EPIKUR öffnet das Dialogfenster DiGA verordnen.
- Klicken Sie unten rechts auf DiGA suchen.
EPIKUR öffnet das Dialogfenster Digitale Gesundheitsanwendungen. - Suchen Sie die Anwendung über die Suche oder in der Liste.
- Wählen Sie die Anwendung aus.
- Klicken Sie auf Übernehmen.
- Deaktivieren Sie im Dialogfenster DiGA verordnen unten links das Kontrollkästchen E-Rezept.
- Klicken Sie auf Übernehmen. EPIKUR öffnet die Verordnung.
- Klicken Sie unten links auf Drucken. EPIKUR druckt die DiGA-Verordnung.
Ergebnis: Die DiGA-Verordnung ist auf Muster 16 gedruckt und als Datei in der Patientenakte gespeichert.