FAQaktualisiert am 27.10.2026
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Wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) benötigt?

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
alle Software
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
alle Lizenzen
Version
alle Versionen

Ja, der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) gesetzlich vorgeschrieben.

Technisch benötigen Sie den eHBA für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), z. B. für den eArztbrief, das E-Rezept oder die eAU. Außerdem ist er Voraussetzung, um den Praxisausweis (SMC-B) zu beantragen.

Beantragen Sie den eHBA bei Ihrer zuständigen Berufskammer. Die Bestellwege beschreibt Wo kann ich den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) bestellen?.