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title: Zugriff auf die ePA 3.0 eines Patienten
canonical: https://hilfe.epikur.de/a/epa-3-0
date_updated: 2026-10-27
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keywords:
  - Patientenakte
  - Widerspruch
  - ePA 3.0
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# Zugriff auf die ePA 3.0 eines Patienten

Die elektronische Patientenakte (ePA 3.0) stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten bereit. *EPIKUR* greift über die Telematikinfrastruktur auf die ePA zu. Widersprüche Ihrer Patientinnen und Patienten halten Sie in der Patientenakte fest. Die Schritte dazu stehen unter [ePA 3.0 in EPIKUR verwenden](/a/epa-3-0-verwenden).

## Bereitstellung durch die Krankenkassen

Seit dem 15.01.2025 stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die ePA 3.0 ohne Antrag zur Verfügung. Wer keine ePA wünscht, muss widersprechen.

Die ePA gehört den Patientinnen und Patienten. Über die ePA-App ihrer Krankenkasse verwalten sie Dokumente und Zugriffsberechtigungen selbst. Fragen zur ePA-App beantwortet die jeweilige Krankenkasse.

## Zugriff der Praxis

Wenn Sie die eGK stecken, prüft *EPIKUR*, ob eine ePA vorliegt und bei welchem Anbieter sie liegt. Außerdem prüft *EPIKUR*, ob die Praxis Zugriff hat. Das Ergebnis zeigt *EPIKUR* in der Patientenakte an.

## Zugriffsdauer

Nach dem Stecken der eGK hat die Praxis standardmäßig 90 Tage Zugriff auf die ePA. In diesem Zeitraum sehen Sie alle Dokumente, die für die Praxis freigegeben sind.

Patientinnen und Patienten können diese Frist ändern, etwa um der Hausärztin dauerhaften Zugriff zu geben. Eine PIN ist für die Freigabe nicht erforderlich. Sie können Dokumente deshalb auch dann in die ePA einstellen, wenn die Person die Praxis bereits verlassen hat.

## Privatversicherte

Für den Zugriff auf die ePA von Privatversicherten ist unter anderem die Anwendung „Online-Check-In“ erforderlich. *EPIKUR* unterstützt den Online-Check-In derzeit nicht.

## Kinder und Jugendliche

Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche erhalten ebenfalls eine ePA. Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres entscheiden die Eltern oder die Sorgeberechtigten über die ePA. Ab dem 15. Geburtstag entscheiden die Jugendlichen selbst.

## Widerspruch in der Patientenakte festhalten

Patientinnen und Patienten können auch während der Behandlung mündlich widersprechen, dass Dokumente in die ePA hochgeladen werden. Diesen Widerspruch halten Sie in der Patientenakte fest, für alle Dokumente oder für einzelne Dokumente. Wie das geht, lesen Sie unter [ePA 3.0 in EPIKUR verwenden](/a/epa-3-0-verwenden).
