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title: Ersatzverfahren
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date_updated: 2026-10-22
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keywords:
  - Ersatzverfahren
  - eGK
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# Ersatzverfahren

Das Ersatzverfahren wenden Sie an, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einer Patientin oder eines Patienten nicht eingelesen werden kann. Sie nehmen die Person dann manuell auf und legen  manuell einen Schein an.

> **Wichtig:** Eine vergessene eGK berechtigt nicht zum Ersatzverfahren. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Ersatzverfahren anwenden dürfen, fragen Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nach.


Die Schritte beschreiben zwei Unterartikel:

- [Patient ohne Kassenkarte manuell aufnehmen](/a/ersatzverfahren--patient-anlegen)
- Manuellen Schein im Ersatzverfahren anlegen
