Gesetzliche Krankenversicherung ohne Kassenzulassung direkt abrechnen
Privatrechnung, GKV, Krankenkasse, Rechnung
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Diese Anleitung gilt für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung. Voraussetzung ist, dass eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Psychotherapie und die Abrechnung ohne Kassenantrag bewilligt hat. Sie stellen die Rechnung in diesem Fall direkt an die Krankenkasse.
Patientenakte anlegen
Legen Sie für den Patienten eine Patientenakte an.
Rechnung anlegen
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Öffnen Sie die Patientenakte.
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Klicken Sie auf Rechnung. EPIKUR öffnet die Rechnung zur Bearbeitung.

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Klicken Sie auf OK.
Hinweis: EBM-Leistungen in der Patientenakte bucht EPIKUR direkt auf diese Rechnung.
Adresse der Krankenkasse eingeben
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Wählen Sie in der Patientenakte Patientendaten > Versicherungsdaten > Geschäftsstelle > Neu. Ist die Adresse bereits vorhanden, wählen Sie sie aus und fahren Sie mit Schritt 3 fort.
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Geben Sie die Geschäftsstelle ein.
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Klicken Sie auf Übernehmen.

Rechnung an die Krankenkasse stellen
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Wählen Sie in der Ansichtsleiste Abrechnung.
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Wählen Sie den Reiter Privat. Die Rechnung des Patienten erscheint in der Liste.
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Markieren Sie die Zeile der Rechnung.
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Klicken Sie auf Bearbeiten.

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Wählen Sie als Rechnungsempfänger die Krankenkasse. Die Adresse erscheint in der Vorschau.
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Wählen Sie im Feld Status den Eintrag Gestellt. Damit kennzeichnen Sie die Rechnung für die interne Verwaltung als gestellt.

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Klicken Sie auf OK. War vorher eine interne Rechnungsnummer vergeben, erhält die Rechnung jetzt ihre endgültige Rechnungsnummer.
Ergebnis: EPIKUR führt die Rechnung als gestellte Rechnung an die Krankenkasse.
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