Hintergrundaktualisiert am 27.10.2026
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Kartenterminal

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
alle Software
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
alle Lizenzen
Version
alle Versionen

Mit einem Kartenterminal lesen Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den Praxisausweis (SMC-B) ein. Es gibt stationäre und mobile Kartenterminals.

Stationäres Kartenterminal

Kartenterminals sind spezielle Kartenlesegeräte (KLG). Sie müssen von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Sie benötigen ein Kartenterminal, um Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, etwa das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).

Stationäre Kartenterminals sind über das Praxisnetzwerk mit dem Konnektor verbunden.

Mobiles Kartenterminal

Mobile Kartenterminals arbeiten im Offlinebetrieb. Mit ihnen können Sie die Versichertenstammdaten nicht aktualisieren. Für den Betrieb benötigen Sie zur Identifikation einen weiteren Praxisausweis (SMC-B) oder einen eHBA.

Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung dürfen ein mobiles Kartenterminal nutzen. Dafür muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • eine mindestens hälftige Zulassung,
  • mindestens drei nachgewiesene Haus- oder Heimbesuche im aktuellen oder in den vergangenen Quartalen,
  • die Teilnahme an einem Kooperationsvertrag zur ambulanten Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 119b SGB V.

Auch Anästhesistinnen und Anästhesisten dürfen ein mobiles Kartenterminal nutzen. Jede genehmigte Betriebsstätte und Nebenbetriebsstätte erhält die nötigen Komponenten. Ausgelagerte Praxisstätten und Praxisräume erhalten zusätzlich ein mobiles Kartenterminal.

Was die Anzeige beim Einlesen einer Karte bedeutet, beschreibt Status des Karteneinlesevorgangs.