EPIKURHow-Toaktualisiert am 27.10.2026
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Maximale Anzahl probatorischer Sitzungen festlegen

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
EPIKUR
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
alle Lizenzen
Version
alle Versionen

In den Programmeinstellungen legen Sie fest, wie viele probatorische Sitzungen EPIKUR je Leistungsart höchstens zulässt.

  1. Öffnen Sie die Programmeinstellungen.
  2. Wählen Sie Leistungen.
  3. Wählen Sie die Registerkarte Allgemein.
  4. Geben Sie im Bereich Probatorische Sitzungen die maximale Anzahl je Leistungsart ein.

Bereich Probatorische Sitzungen in den Programmeinstellungen

Ergebnis: Die maximale Anzahl probatorischer Sitzungen ist für die Leistungsart hinterlegt.

Unterschiede zwischen den Leistungsarten

EBM

Die Anzahl probatorischer Sitzungen im EBM ist gesetzlich geregelt.

Achtung: Wenn Sie den voreingestellten Wert für EBM ändern, kann die Abrechnung gegenüber der Krankenkasse fehlerhaft werden. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV).

GOÄ

Für die GOÄ gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Der voreingestellte Wert ist eine Voreinstellung von EPIKUR. Sie können ihn an Ihre Vereinbarung mit dem Kostenträger anpassen.

Sonstige

Die Kategorie Sonstige gilt für selbst angelegte Leistungsziffern (z. B. ein Ausfallhonorar). Die Anzahl legen Sie selbst fest.

UV-GOÄ

Die UV-GOÄ hat eigene, feste Abrechnungsvorgaben.

Achtung: Ändern Sie die vorgeschriebenen Werte der UV-GOÄ nicht.