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title: Maximale Anzahl probatorischer Sitzungen festlegen
canonical: https://hilfe.epikur.de/a/probatorische-sitzungen-maximum
date_updated: 2026-10-27
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keywords:
  - Programmeinstellungen
  - EBM
  - GOÄ
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# Maximale Anzahl probatorischer Sitzungen festlegen

In den **Programmeinstellungen** legen Sie fest, wie viele probatorische Sitzungen *EPIKUR* je Leistungsart höchstens zulässt.

1. Öffnen Sie die **Programmeinstellungen**.
2. Wählen Sie **Leistungen**.
3. Wählen Sie die Registerkarte **Allgemein**.
4. Geben Sie im Bereich **Probatorische Sitzungen** die maximale Anzahl je Leistungsart ein.

![Bereich Probatorische Sitzungen in den Programmeinstellungen](/assets/6b8786a1-ac04-4488-9228-cba4894aad37.png "Im Bereich Probatorische Sitzungen legen Sie die Höchstzahl je Leistungsart fest.")

**Ergebnis:**
Die maximale Anzahl probatorischer Sitzungen ist für die Leistungsart hinterlegt.

## Unterschiede zwischen den Leistungsarten

### EBM

Die Anzahl probatorischer Sitzungen im EBM ist gesetzlich geregelt.

> **Achtung:** Wenn Sie den voreingestellten Wert für EBM ändern, kann die Abrechnung gegenüber der Krankenkasse fehlerhaft werden. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV).

### GOÄ

Für die GOÄ gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Der voreingestellte Wert ist eine Voreinstellung von *EPIKUR*. Sie können ihn an Ihre Vereinbarung mit dem Kostenträger anpassen.

### Sonstige

Die Kategorie **Sonstige** gilt für selbst angelegte Leistungsziffern (z. B. ein Ausfallhonorar). Die Anzahl legen Sie selbst fest.

### UV-GOÄ

Die UV-GOÄ hat eigene, feste Abrechnungsvorgaben.

> **Achtung:** Ändern Sie die vorgeschriebenen Werte der UV-GOÄ nicht.
