PTV-Antrag und Abrechnung
PTV-Antrag, Abrechnung, Bewilligung, KV-Abrechnung
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Dokumentieren Sie den PTV-Antrag und seine Bewilligung in der Patientenakte. Nur dann übermittelt EPIKUR die Abrechnungsdaten richtig an die Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Eine psychotherapeutische Behandlung nach den EBM-Leistungsziffern 3520[n], 3521[n] und 3522[n] rechnen Sie erst ab, wenn die Krankenkasse sie bewilligt hat.
EPIKUR übernimmt die Angaben zu Antrag und Bewilligung jedes Quartal im Hintergrund in den Abrechnungsschein. Mit dem Schein gehen sie an die KV. Fehlen der PTV-Antrag oder seine Bewilligung in der Patientenakte, erstellt EPIKUR die Abrechnungsdatei unvollständig. Die KV geht dann davon aus, dass Leistungen ohne Bewilligung abgerechnet werden.
Den PTV-Antrag erfassen und bewilligen Sie einmal, nicht in jedem Quartal neu.
Wie Sie den Antrag erfassen, beschreibt PTV-Antrag erfassen. Wie Sie die Bewilligung dokumentieren, beschreibt PTV-Antrag bewilligen.
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