EPIKURHintergrundaktualisiert am 27.10.2026
Zurück zu Abrechnen

PTV-Antrag und Abrechnung

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
EPIKUR
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
alle Lizenzen
Version
alle Versionen

Dokumentieren Sie den PTV-Antrag und seine Bewilligung in der Patientenakte. Nur dann übermittelt EPIKUR die Abrechnungsdaten richtig an die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Eine psychotherapeutische Behandlung nach den EBM-Leistungsziffern 3520[n], 3521[n] und 3522[n] rechnen Sie erst ab, wenn die Krankenkasse sie bewilligt hat.

EPIKUR übernimmt die Angaben zu Antrag und Bewilligung jedes Quartal im Hintergrund in den Abrechnungsschein. Mit dem Schein gehen sie an die KV. Fehlen der PTV-Antrag oder seine Bewilligung in der Patientenakte, erstellt EPIKUR die Abrechnungsdatei unvollständig. Die KV geht dann davon aus, dass Leistungen ohne Bewilligung abgerechnet werden.

Den PTV-Antrag erfassen und bewilligen Sie einmal, nicht in jedem Quartal neu.

Wie Sie den Antrag erfassen, beschreibt PTV-Antrag erfassen. Wie Sie die Bewilligung dokumentieren, beschreibt PTV-Antrag bewilligen.

Schritte in diesem Kapitel

  1. PTV-Antrag erfassen
  2. PTV-Antrag bewilligen