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title: PTV-Antrag und Abrechnung
canonical: https://hilfe.epikur.de/a/ptv-antraege
date_updated: 2026-10-27
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keywords:
  - PTV-Antrag
  - Abrechnung
  - Bewilligung
  - KV-Abrechnung
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# PTV-Antrag und Abrechnung

Dokumentieren Sie den PTV-Antrag und seine Bewilligung in der Patientenakte. Nur dann übermittelt *EPIKUR* die Abrechnungsdaten richtig an die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Eine psychotherapeutische Behandlung nach den EBM-Leistungsziffern 3520[n], 3521[n] und 3522[n] rechnen Sie erst ab, wenn die Krankenkasse sie bewilligt hat.

*EPIKUR* übernimmt die Angaben zu Antrag und Bewilligung jedes Quartal im Hintergrund in den Abrechnungsschein. Mit dem Schein gehen sie an die KV. Fehlen der PTV-Antrag oder seine Bewilligung in der Patientenakte, erstellt *EPIKUR* die Abrechnungsdatei unvollständig. Die KV geht dann davon aus, dass Leistungen ohne Bewilligung abgerechnet werden.

Den PTV-Antrag erfassen und bewilligen Sie einmal, nicht in jedem Quartal neu.

Wie Sie den Antrag erfassen, beschreibt [PTV-Antrag erfassen](/a/ptv-antraege--erfassen). Wie Sie die Bewilligung dokumentieren, beschreibt [PTV-Antrag bewilligen](/a/ptv-antraege--bewilligen).
