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title: Folgekarte beantragen
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date_updated: 2026-10-27
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keywords:
  - SMC-B
  - Praxisausweis
  - KIM-Postfach
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# Folgekarte beantragen

Beantragen Sie vor Ablauf Ihrer SMC-B eine Folgekarte. Nur dann bleibt die Telematik-ID Ihrer Praxis erhalten, und Sie nutzen Ihre KIM-Adresse weiter. Die SMC-B enthält zertifikatsrelevante Praxisdaten wie Ihre Betriebsstättennummer (BSNR).

> **Wichtig:** Ohne Folgekarte stellt der Kartenanbieter eine neue SMC-B mit neuer Telematik-ID aus. Ihre bisherige KIM-Adresse können Sie dann nicht mehr nutzen.

Wechseln Sie den Kartenanbieter, teilen Sie dem neuen Anbieter mit, dass Sie eine Folgekarte zu Ihrer bisherigen SMC-B möchten. Das gilt auch, wenn die bisherige Karte von einem anderen Anbieter stammt. So bleibt Ihre Telematik-ID erhalten, und Ihr KIM-Postfach funktioniert weiter.

> **Hinweis:** Benötigen Sie ausdrücklich eine neue SMC-B, können Sie auch diese bestellen. Beachten Sie dann die Folgen für Telematik-ID und KIM-Adresse.

**Ergebnis:**
Die Telematik-ID und die KIM-Adresse Ihrer Praxis bleiben erhalten.

Das Ablaufdatum Ihrer SMC-B prüfen Sie, wie unter [Ablaufdatum der SMC-B prüfen](/a/smc-b-ablaufdatum-pruefen) beschrieben.
