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title: Anzeige des Strukturzuschlags aktivieren
canonical: https://hilfe.epikur.de/a/strukturzuschlag-anzeige-aktivieren
date_updated: 2026-10-27
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keywords:
  - Programmeinstellungen
  - Budget
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# Anzeige des Strukturzuschlags aktivieren

*EPIKUR* zeigt Ihnen auf Wunsch den aktuellen Stand Ihres Strukturzuschlags unterhalb der Patientenliste an.

1. Öffnen Sie in den Programmeinstellungen des Benutzers **Budget > Strukturzuschlag**.
2. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen **Strukturzuschlag anzeigen/berechnen**.
   ![](/assets/99cd0508-d2ab-4fdd-af9b-6dc34250cb06.png "Im Reiter Strukturzuschlag schalten Sie die Anzeige ein.")
   *EPIKUR* zeigt die Anzeige unten rechts unterhalb der Patientenliste an.
   ![](/assets/63223b3a-cebb-40c2-9f33-d9c5cc9e6960.png "Die Anzeige des Strukturzuschlags steht unterhalb der Patientenliste.")
3. Bewegen Sie den Mauszeiger über die Anzeige, um weitere Details zu sehen.
   ![](/assets/f8b4ea74-6acc-4ae2-8136-d8c77ff149f1.png "Beim Darüberfahren mit dem Mauszeiger zeigt EPIKUR die Details.")

**Ergebnis:**
Die Anzeige des Strukturzuschlags erscheint unterhalb der Patientenliste.

> **Wichtig:** Der angezeigte Wert ist eine Schätzung. Ob er in dieser Höhe vergütet wird, kann Epikur nicht zusichern.

## Weitere Einstellungen im Reiter Strukturzuschlag

Wenn Sie das Kontrollkästchen **Kollegen einbeziehen** aktivieren, berücksichtigt die Anzeige auch die gebuchten Leistungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Voraussetzung ist, dass die Freigaben zwischen den Benutzern eingerichtet sind.

![](/assets/ff7bd32f-2dda-4e4a-af69-86448bfbdc54.png "Mit Kollegen einbeziehen fließen die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen in die Anzeige ein.")

Unabhängig von dieser Einstellung führt *EPIKUR* den Strukturzuschlag am Ende der Berichte **Leistungsübersicht kompakt** und **Leistungsübersicht kompakt (nur GKV)** auf.

In diesem Reiter legen Sie außerdem einzelne EBM-Leistungen fest, die zusätzlich in die Berechnung einfließen. Das ist nur in besonderen Abrechnungsfällen nötig (z. B. bei bestimmten KV- oder kassenspezifischen Verträgen). Wenn Sie unsicher sind, ob das für Sie gilt, fragen Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV).

![](/assets/5b206672-dc08-4fdb-92d0-83e99f96d4c7.png "Zusätzliche EBM-Leistungen für die Berechnung legen Sie im selben Reiter fest.")
