Entlastungs- oder Sicherstellungsassistenz einrichten
BSNR, Berechtigungen
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Mit einer Entlastungs- oder Sicherstellungsassistenz arbeiten mehrere Behandelnde mit EPIKUR und rechnen unter einer gemeinsamen BSNR ab. Sie richten dafür im Administrator die Rechte ein, werten die Leistungen aus und teilen Patienten mit anderen Behandelnden.
Voraussetzungen:
- Sie haben die passende EPIKUR-Lizenz beim Vertrieb beauftragt und erhalten.
- Die Lizenz ist im Administrator über Lizenz hinterlegen eingespielt.
- Das Benutzerkonto der Assistenz ist angelegt.
Rechte vergeben
Mit den Rechten legen Sie fest, auf welche Daten der Assistenz die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber zugreift.
- Melden Sie sich als Administrator an.
- Wählen Sie das Benutzerkonto der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers aus.
- Klicken Sie in der Aktionsleiste auf Rechte bearbeiten.
- Wählen Sie unter Benutzer/Gruppe die Assistenz aus.
- Passen Sie den Zugriff an.
- Aktivieren Sie mindestens die abrechnungsrelevanten Funktionen Diagnosen, Leistungen & Scheine.

Leistungen der Assistenz auswerten
Nachdem Sie die Rechte vergeben haben, werten Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber die Leistungen der anderen Benutzer aus.
Wählen Sie in der Menüleiste Reports > Leistungsübersichten > Leistungsübersicht kompakt (nur GKV). EPIKUR öffnet ein Dialogfenster, in dem Sie die Auswertung festlegen.

Patienten mit anderen Behandelnden teilen
Sie geben anderen Behandelnden Ihrer Praxis das Recht, ausgewählte Patienten zu behandeln, indem Sie sie als Mitbehandler eintragen.
- Öffnen Sie die Patientenakte.
- Öffnen Sie die Patientendaten.
- Wählen Sie den Reiter Mitbehandler / Zuweiser.
- Klicken Sie auf Hinzufügen.
- Wählen Sie den Benutzer aus. EPIKUR trägt den Benutzer als Mitbehandler ein.

Ergebnis: Die Assistenz ist eingerichtet. Die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber greift im festgelegten Umfang auf die Daten der Assistenz zu und wertet deren Leistungen aus. Ausgewählte Patienten sind mit anderen Behandelnden geteilt.
Hinweis: Ob die Assistenz einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) benötigt, beschreibt In welchen Fällen benötigt eine Sicherstellungsassistenz einen eigenen eHBA?.
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