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Zurück zu AbrechnenBG-Rechnung: Abrechnung mit der gesetzlichen Unfallversicherung
Privatabrechnung, Unfallversicherung
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Mit einer BG-Rechnung rechnen Sie eine Behandlung direkt mit einer Berufsgenossenschaft (BG) ab. Das gilt auch für andere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, etwa eine Unfallkasse. Krankenkasse und Patient zahlen dabei nichts.
Wann Sie eine BG-Rechnung erstellen
Die Behandlung folgt auf einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder eine Berufskrankheit. Dann ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und nicht die gesetzliche Krankenversicherung.
Unterschiede zur Kassenabrechnung
- Kostenträger: die zuständige BG oder Unfallkasse, nicht die KV oder Krankenkasse. Sie rechnen nicht quartalsweise über die KV ab, sondern mit einer Einzelrechnung direkt an den Träger.
- Gebührengrundlage: Ärztinnen und Ärzte rechnen nach der UV-GOÄ ab. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen im Psychotherapeutenverfahren der DGUV nach dessen eigenem Gebührenverzeichnis ab.
- Voraussetzungen: Für das Psychotherapeutenverfahren ist die Praxis beim zuständigen DGUV-Landesverband als beteiligte Psychotherapeutin oder beteiligter Psychotherapeut zugelassen. Die BG beauftragt oder genehmigt die Behandlung.
- Berichte: Zur Abrechnung gehören meist Berichte an die BG, zum Beispiel ein Erst- oder Eingangsbericht und Verlaufsberichte. Einige davon werden eigenständig vergütet.
- Pflichtangaben: Neben den Patientendaten stehen auf der Rechnung der Unfalltag, das Aktenzeichen der BG und der Arbeitgeber.
Wie Sie die Rechnung in EPIKUR anlegen, beschreibt BG-Rechnung erstellen.
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