EPIKURHintergrundaktualisiert am 22.10.2026
Zurück zu Dokumente erstellen

E-Rezept

Gilt für

Software
EPIKUR
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
e-medico, e-medico Psy
Version
alle Versionen

Mit dem E-Rezept verordnen Sie apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) elektronisch.

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist das E-Rezept bundesweit verpflichtend. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten dürfen Sie dafür keine Papierrezepte mehr ausstellen.

Voraussetzungen:

  • ein Konnektor ab Produkttypversion (PTV) 3
  • ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation mit Signatur-PIN
  • eine zugeordnete E-Rezept-Lizenz

Wie Sie die Lizenz zuordnen, beschreibt E-Rezept-Lizenz zuordnen. Das Rezept selbst erstellen Sie wie in E-Rezept erstellen beschrieben.

Die Artikel dieses Bereichs beschreiben das Erstellen von E-Rezepten. Den Versand an den Fachdienst der Telematikinfrastruktur (TI) beschreibt das Themengebiet Kommunizieren. Dort steht auch, wie Patientinnen und Patienten auf das E-Rezept zugreifen.

Schritte in diesem Kapitel

  1. E-Rezept-Lizenz zuordnen
  2. E-Rezept erstellen
  3. Mehrfachverordnung mit Einlösefristen erstellen