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GKV, Rezept
Mit dem E-Rezept verordnen Sie apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) elektronisch.
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist das E-Rezept bundesweit verpflichtend. Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten dürfen Sie dafür keine Papierrezepte mehr ausstellen.
Voraussetzungen:
- ein Konnektor ab Produkttypversion (PTV) 3
- ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation mit Signatur-PIN
- eine zugeordnete E-Rezept-Lizenz
Wie Sie die Lizenz zuordnen, beschreibt E-Rezept-Lizenz zuordnen. Das Rezept selbst erstellen Sie wie in E-Rezept erstellen beschrieben.
Die Artikel dieses Bereichs beschreiben das Erstellen von E-Rezepten. Den Versand an den Fachdienst der Telematikinfrastruktur (TI) beschreibt das Themengebiet Kommunizieren. Dort steht auch, wie Patientinnen und Patienten auf das E-Rezept zugreifen.