Mehrfachverordnung mit Einlösefristen erstellen
Rezept, E-Rezept
Mit einer Mehrfachverordnung verordnen Sie ein Medikament in einem E-Rezept für mehrere Teilverordnungen, etwa bei einer Langzeitmedikation. Jede Teilverordnung wird innerhalb ihres Einlösezeitraums in der Apotheke eingelöst. Für eine Nachlieferung ist kein neues E-Rezept nötig.
Voraussetzung: Im Rezeptfenster ist das Kontrollkästchen E-Rezept aktiviert.
Mehrfachverordnung anlegen
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Mehrfachverordnung.
- Klicken Sie daneben auf das Stiftsymbol (Tooltip Mehrfachverordnung bearbeiten). EPIKUR öffnet das Dialogfenster Mehrfachverordnung.

Hinweis: Eine Mehrfachverordnung enthält nur ein Medikament. Bei mehreren Medikamenten zeigt EPIKUR eine Fehlermeldung.
Einlösefrist festlegen
- Klicken Sie auf das Plussymbol, um eine Teilverordnung hinzuzufügen.
- Klicken Sie auf das Minussymbol, um eine Teilverordnung zu entfernen.
- Klicken Sie auf das Pfeilsymbol, um Beginn und Ende einer Teilverordnung festzulegen. Die Apotheke kann die Teilverordnung nur innerhalb dieses Zeitraums einlösen.

Ergebnis: Die Mehrfachverordnung enthält die Teilverordnungen mit den festgelegten Einlösezeiträumen.
Vorbelegung der Einlösefrist anpassen
EPIKUR belegt Beginn und Ende jeder Teilverordnung vor. Sie können die Werte im Rezept ändern. Die Vorbelegung selbst passen Sie in den Programmeinstellungen für Ihr Benutzerkonto an.
- Wählen Sie in der Menüleiste Programm > Programmeinstellungen.
- Wählen Sie Verordnungen.
- Aktivieren oder deaktivieren Sie im Bereich Mehrfachverordnung die Kontrollkästchen Vorbelegung Einlösefrist - Beginn und Vorbelegung Einlösefrist - Ende. Ist ein Kontrollkästchen deaktiviert, geben Sie den Wert für jede Teilverordnung selbst ein.
- Geben Sie unter Erste Teilverordnung ab Ausstellungsdatum ein, wie viele Tage nach dem Ausstellungsdatum die erste Teilverordnung beginnt.
- Geben Sie unter Zwischen Teilverordnungen den Abstand in Tagen zwischen dem Ende einer Teilverordnung und dem Beginn der nächsten ein.
- Geben Sie unter Gültigkeit je Teilverordnung ein, wie viele Tage eine Teilverordnung in der Apotheke eingelöst werden kann. Zulässig sind 1 bis 365 Tage. EPIKUR addiert die Tage auf den Beginn der Teilverordnung und setzt damit ihr Ende.
- Klicken Sie auf OK.

Ergebnis: Neue Mehrfachverordnungen übernehmen die angepasste Vorbelegung.