eEB empfangen
eEB, KIM-Nachricht, Versicherungsnachweis
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Antwortet eine Krankenkasse auf eine eEB-Anforderung, erhalten Sie die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) als KIM-Nachricht. Ordnen Sie die eEB anschließend dem Patienten zu.
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Rufen Sie in der Nachrichtenzentrale Ihre KIM-Nachrichten ab.
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Markieren Sie die KIM-Nachricht mit der eEB. Sie erkennen die eEB am Wert eEB Bescheinigung in der Spalte Dienstkennung.

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Klicken Sie auf Patient zuordnen.
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Folgen Sie den Schritten der Patientenaufnahme.
Ergebnis: Ist die eEB zugeordnet, liegt für den Patienten ein gültiger Prüfnachweis vor.
Hinweis: Ist der Patient bereits angelegt, erscheint die eEB nicht als eigener Eintrag in der Patientenakte. EPIKUR aktualisiert aber das Karteneinlesesymbol im Patientenkopf, wie nach dem Einlesen einer Gesundheitskarte.
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