EPIKURHintergrundaktualisiert am 27.10.2026
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Kostenerstattungsverfahren

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
EPIKUR
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
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Version
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Im Kostenerstattungsverfahren erstattet die Krankenkasse gesetzlich Versicherten die Kosten einer selbst beschafften Psychotherapie in einer Privatpraxis. Voraussetzung ist, dass sie wegen unzumutbar langer Wartezeiten keinen Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassenzulassung finden.

Der Antrag auf Kostenerstattung muss vor Beginn der Psychotherapie gestellt sein. Die behandelnde Psychotherapeutin oder der behandelnde Psychotherapeut kann den Antrag unterstützen. Kosten, die vor der Entscheidung der Krankenkasse entstehen, erstattet die Krankenkasse nicht.

In EPIKUR bilden Sie das Kostenerstattungsverfahren in drei Schritten ab. Zuerst legen Sie den Patienten an: Patient im Kostenerstattungsverfahren anlegen. Dann stellen Sie den Antrag: Antrag auf Kostenerstattung stellen. Zuletzt hinterlegen Sie die Bewilligung: Bewilligung der Kostenerstattung hinterlegen.

Schritte in diesem Kapitel

  1. Patient im Kostenerstattungsverfahren anlegen
  2. Antrag auf Kostenerstattung stellen
  3. Bewilligung der Kostenerstattung hinterlegen