Patient im Kostenerstattungsverfahren anlegen
Kostenerstattungsverfahren, Patientenakte, Kostenträger, Krankenkasse, Versicherungsdaten
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Damit EPIKUR das Kostenerstattungsverfahren bei der Abrechnung berücksichtigt, stellen Sie es in den Versicherungsdaten ein. In den Versicherungsdaten hinterlegen Sie auch die Krankenkasse als Kostenträger.
-
Öffnen Sie die Versicherungsdaten des Patienten.
-
Wählen Sie im Feld Abrechnung den Eintrag Kostenerstattung.
-
Wählen Sie im Feld Katalog den passenden Abrechnungskatalog. Voreingestellt ist der EBM-Katalog.

-
Klicken Sie auf KT suchen.

-
Geben Sie den Namen oder das Kürzel der Krankenkasse ein.
-
Wählen Sie das Suchergebnis aus. Für den primären Kostenträger wählen Sie den Eintrag mit KTAB 0. Die übrigen KTAB-Nummern stehen für Sonderkostenträger (z. B. Asylstellen oder Feuerwehr).

-
Öffnen Sie die Patientenakte. Die Patientenakte zeigt einen Hinweis auf die Kostenerstattung.

-
Erfassen Sie eine Diagnose. EPIKUR bietet an, eine Rechnung anzulegen. Diese Rechnung reichen Sie später bei der Krankenkasse ein.

Hinweis: Wenn Sie im Kostenerstattungsverfahren neben EBM-Leistungen auch GOÄ-Leistungen buchen möchten, hinterlegen Sie diese manuell. Wählen Sie in der Patientenakte Patientendaten > Therapiedaten > Sitzungszähler und tragen Sie die GOÄ-Leistungen unter Bewilligte Sitzungen > Anzahl bewilligter Einzelsitzungen ein.
Ergebnis: Der Patient ist für das Kostenerstattungsverfahren angelegt, die Krankenkasse ist als Kostenträger hinterlegt.
Im nächsten Schritt stellen Sie den Antrag: Antrag auf Kostenerstattung stellen.
War dieser Artikel hilfreich?
Danke für Ihre Rückmeldung.