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Quartalsabrechnung, GKV-Abrechnung, KV-Abrechnung, Schein
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Auch nach dem Einreichen der Quartalsabrechnung kann die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verlangen, dass Sie einen abgerechneten Schein korrigieren. Einen solchen Schein rechnen Sie im Folgequartal als Nachzügler zusammen mit den übrigen Scheinen ab.
Wie Sie den Schein korrigieren und in die nächste Quartalsabrechnung einbeziehen, beschreibt Nachzügler-Schein korrigieren und abrechnen.
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