Nachzügler-Schein korrigieren und abrechnen
Quartalsabrechnung, GKV-Abrechnung, KV-Abrechnung, Schein
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Nach einer Rückmeldung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) korrigieren Sie einen bereits abgerechneten Schein. Im Folgequartal rechnen Sie ihn als Nachzügler mit den übrigen Scheinen ab.
Voraussetzung: Eine Rückmeldung der KV zu einem bereits abgerechneten Schein liegt vor.
Wichtig: Korrigieren Sie den Schein im Quartal des ursprünglichen Scheins. Ist der Zeitraumfilter auf ein anderes Quartal eingestellt, ordnet EPIKUR die Korrektur falsch zu.
Schein finden und freigeben
- Öffnen Sie die Patientenakte.
- Stellen Sie den Zeitraumfilter auf das Quartal des ursprünglichen Scheins ein. Der Schein erscheint wieder in der Leistungserfassung.
- Markieren Sie den Schein.
- Klicken Sie auf Bearbeiten.
- Wählen Sie im Feld Status den Eintrag unabgerechnet.
- Klicken Sie auf OK.
Schein korrigieren
- Erfassen, ändern oder löschen Sie die Leistung nach dem Hinweis der KV.
- Stellen Sie den Zeitraumfilter wieder auf das aktuelle Quartal ein.
Nachzügler mit abrechnen
- Stellen Sie bei der nächsten Quartalsabrechnung den Zeitraumfilter auf das aktuelle Quartal und das Quartal des Nachzüglerscheins ein. Der Reiter GKV der Ansicht Abrechnung zeigt alle betroffenen Scheine.
- Führen Sie die Scheinprüfung durch.
- Beheben Sie die gemeldeten Fehler.
- Starten Sie die Abrechnung.
- Übermitteln Sie die Abrechnungsdatei an die KV. Alle Scheine haben wieder den Status abgerechnet. Bei passendem Zeitraumfilter sind sie sichtbar, aber nicht mehr bearbeitbar.
Ergebnis: Der korrigierte Schein ist zusammen mit den Scheinen des aktuellen Quartals abgerechnet.
Wie Sie die Abrechnung starten, beschreibt KV-Abrechnung durchführen.
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