Hintergrundaktualisiert am 27.10.2026
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Praxisausweis (SMC-B)

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
alle Software
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
alle Lizenzen
Version
alle Versionen

Den Praxisausweis (Security Module Card Typ B, kurz SMC-B) benötigt Ihre Praxis, damit der Konnektor eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) aufbaut, auch über ein Rechenzentrum. Die SMC-B identifiziert die Praxis oder Institution.

Was die SMC-B tut

Die SMC-B steckt seitlich im Kartenterminal. Meist aktiviert das Praxispersonal sie morgens mit der PIN. Neben der Identifikation übernimmt die SMC-B Sicherheitsfunktionen, sie ist z. B. für den Austausch verschlüsselter Nachrichten nötig.

Voraussetzung für die TI

Die aktuelle SMC-B muss vorliegen und freigeschaltet sein, bevor Ihre Praxis an die TI angeschlossen wird. Neben dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ist sie eine der beiden wichtigsten Voraussetzungen dafür. Ohne Praxisausweis nehmen Sie den TI-Anschluss Ihrer Praxis nicht in Betrieb.

Für die Beantragung der SMC-B benötigen Sie seit 2021 einen eHBA (Patientendaten-Schutz-Gesetz).

Gültigkeit

Die SMC-B ist fünf Jahre ab Herstellungsdatum gültig. Wie Sie das Ablaufdatum prüfen, beschreibt Ablaufdatum der SMC-B prüfen.

Wie Sie den Praxisausweis bestellen, freischalten und rechtzeitig ersetzen, beschreiben Praxisausweis (SMC-B) bestellen, Praxisausweis (SMC-B) freischalten und Folgekarte beantragen.

Schritte in diesem Kapitel

  1. Praxisausweis (SMC-B) bestellen
  2. Praxisausweis (SMC-B) freischalten
  3. Folgekarte beantragen