How-ToSchritt 3 von 3 · aktualisiert am 27.10.2026
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Folgekarte beantragen

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
alle Software
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
alle Lizenzen
Version
alle Versionen

Beantragen Sie vor Ablauf Ihrer SMC-B eine Folgekarte. Nur dann bleibt die Telematik-ID Ihrer Praxis erhalten, und Sie nutzen Ihre KIM-Adresse weiter. Die SMC-B enthält zertifikatsrelevante Praxisdaten wie Ihre Betriebsstättennummer (BSNR).

Wichtig: Ohne Folgekarte stellt der Kartenanbieter eine neue SMC-B mit neuer Telematik-ID aus. Ihre bisherige KIM-Adresse können Sie dann nicht mehr nutzen.

Wechseln Sie den Kartenanbieter, teilen Sie dem neuen Anbieter mit, dass Sie eine Folgekarte zu Ihrer bisherigen SMC-B möchten. Das gilt auch, wenn die bisherige Karte von einem anderen Anbieter stammt. So bleibt Ihre Telematik-ID erhalten, und Ihr KIM-Postfach funktioniert weiter.

Hinweis: Benötigen Sie ausdrücklich eine neue SMC-B, können Sie auch diese bestellen. Beachten Sie dann die Folgen für Telematik-ID und KIM-Adresse.

Ergebnis: Die Telematik-ID und die KIM-Adresse Ihrer Praxis bleiben erhalten.

Das Ablaufdatum Ihrer SMC-B prüfen Sie, wie unter Ablaufdatum der SMC-B prüfen beschrieben.