Folgekarte beantragen
SMC-B, Praxisausweis, KIM-Postfach
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Beantragen Sie vor Ablauf Ihrer SMC-B eine Folgekarte. Nur dann bleibt die Telematik-ID Ihrer Praxis erhalten, und Sie nutzen Ihre KIM-Adresse weiter. Die SMC-B enthält zertifikatsrelevante Praxisdaten wie Ihre Betriebsstättennummer (BSNR).
Wichtig: Ohne Folgekarte stellt der Kartenanbieter eine neue SMC-B mit neuer Telematik-ID aus. Ihre bisherige KIM-Adresse können Sie dann nicht mehr nutzen.
Wechseln Sie den Kartenanbieter, teilen Sie dem neuen Anbieter mit, dass Sie eine Folgekarte zu Ihrer bisherigen SMC-B möchten. Das gilt auch, wenn die bisherige Karte von einem anderen Anbieter stammt. So bleibt Ihre Telematik-ID erhalten, und Ihr KIM-Postfach funktioniert weiter.
Hinweis: Benötigen Sie ausdrücklich eine neue SMC-B, können Sie auch diese bestellen. Beachten Sie dann die Folgen für Telematik-ID und KIM-Adresse.
Ergebnis: Die Telematik-ID und die KIM-Adresse Ihrer Praxis bleiben erhalten.
Das Ablaufdatum Ihrer SMC-B prüfen Sie, wie unter Ablaufdatum der SMC-B prüfen beschrieben.
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