EPIKURHintergrundaktualisiert am 27.10.2026
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HzV- und FaV-Abrechnung

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

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Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) und die Facharztzentrierte Versorgung (FaV) beruhen auf Selektivverträgen zwischen Krankenkassen und Ärzteverbänden. Die Krankenkassen vergüten diese Leistungen außerhalb der Gesamtvergütung nach § 85 SGB V, also nicht über die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Die FaV ist weniger verbreitet als die HzV und richtet sich meist an bestimmte Fachrichtungen (z. B. Kardiologie oder Orthopädie). Sie soll eine strukturierte Versorgung chronisch kranker Patientinnen und Patienten durch Fachärztinnen und Fachärzte sicherstellen.

Für die Abrechnung in EPIKUR benötigen Sie die passenden Module und weitere technische Ausstattung. Was genau, beschreibt Voraussetzungen für die HzV- und FaV-Abrechnung. Den Ablauf beschreiben Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) abrechnen, Facharztzentrierte Versorgung (FaV) abrechnen und HzV- und FaV-Scheine quartalsweise abrechnen.

Schritte in diesem Kapitel

  1. Voraussetzungen für die HzV- und FaV-Abrechnung
  2. Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) abrechnen
  3. Facharztzentrierte Versorgung (FaV) abrechnen
  4. HzV- und FaV-Scheine quartalsweise abrechnen