EPIKURHow-ToSchritt 2 von 4 · aktualisiert am 27.10.2026
Zurück zu HzV- und FaV-Abrechnung

Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) abrechnen

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
EPIKUR
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
alle Lizenzen
Version
alle Versionen

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) vergütet Ihre Praxis über einen Selektivvertrag zwischen Krankenkasse und Hausärzteverband, außerhalb der Gesamtvergütung. Sie reichen die HzV-Leistungen zum Quartalsende beim HÄVG-Rechenzentrum ein.

Voraussetzungen:

  • eine Teilnahmeerklärung und ein Einschreibebeleg der Patientin oder des Patienten bei der Managementgesellschaft (z. B. der HÄVG)
  • die Bestätigung der Teilnahme durch die Krankenkasse
  1. Übernehmen Sie vor Quartalsbeginn die Patiententeilnahmeliste in EPIKUR.
  2. Dokumentieren Sie die Behandlung über die HzV-Module in EPIKUR.
  3. Erstellen Sie für HzV-Leistungen einen separaten Abrechnungsschein (Direktabrechnung).
  4. Erstellen Sie für Leistungen außerhalb der HzV zusätzlich einen KV-Schein mit der Kennziffer 80070.
  5. Übermitteln Sie zum Quartalsende alle HzV-Leistungen online oder per Datenträger an das HÄVG-Rechenzentrum.

Ergebnis: Die HzV-Leistungen des Quartals sind beim HÄVG-Rechenzentrum eingereicht.

Wie Sie die Scheine in EPIKUR übertragen, beschreibt HzV- und FaV-Scheine quartalsweise abrechnen. Was Sie dafür einrichten müssen, steht in Voraussetzungen für die HzV- und FaV-Abrechnung.