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Zurück zu HzV- und FaV-AbrechnungHausarztzentrierte Versorgung (HzV) abrechnen
HzV, Quartalsabrechnung, Abrechnungsschein, HzV/FaV
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) vergütet Ihre Praxis über einen Selektivvertrag zwischen Krankenkasse und Hausärzteverband, außerhalb der Gesamtvergütung. Sie reichen die HzV-Leistungen zum Quartalsende beim HÄVG-Rechenzentrum ein.
Voraussetzungen:
- eine Teilnahmeerklärung und ein Einschreibebeleg der Patientin oder des Patienten bei der Managementgesellschaft (z. B. der HÄVG)
- die Bestätigung der Teilnahme durch die Krankenkasse
- Übernehmen Sie vor Quartalsbeginn die Patiententeilnahmeliste in EPIKUR.
- Dokumentieren Sie die Behandlung über die HzV-Module in EPIKUR.
- Erstellen Sie für HzV-Leistungen einen separaten Abrechnungsschein (Direktabrechnung).
- Erstellen Sie für Leistungen außerhalb der HzV zusätzlich einen KV-Schein mit der Kennziffer 80070.
- Übermitteln Sie zum Quartalsende alle HzV-Leistungen online oder per Datenträger an das HÄVG-Rechenzentrum.
Ergebnis: Die HzV-Leistungen des Quartals sind beim HÄVG-Rechenzentrum eingereicht.
Wie Sie die Scheine in EPIKUR übertragen, beschreibt HzV- und FaV-Scheine quartalsweise abrechnen. Was Sie dafür einrichten müssen, steht in Voraussetzungen für die HzV- und FaV-Abrechnung.
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