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Facharztzentrierte Versorgung (FaV) abrechnen

Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
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Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
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Version
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Die Facharztzentrierte Versorgung (FaV) beruht auf einem Selektivvertrag, meist für eine bestimmte Fachrichtung (z. B. Kardiologie oder Orthopädie). Sie rechnen FaV-Leistungen direkt mit der Krankenkasse oder der Managementgesellschaft ab, nicht über die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Voraussetzungen:

  • Die Patientin oder der Patient ist in der HzV eingeschrieben und zusätzlich im Facharztprogramm angemeldet.
  • Eine Überweisung durch die Hausärztin oder den Hausarzt liegt vor.

Die Vergütung erfolgt meist über Fallpauschalen für festgelegte Behandlungspfade, ergänzt um Qualitätszuschläge. Für die FaV gibt es keine Budgetierung: Die Vergütung ist extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung.

Übermitteln Sie die Daten quartalsweise an die Vertragspartner. Der Ablauf entspricht weitgehend der HzV-Übermittlung, kann sich aber je nach Vertrag unterscheiden. Die Schritte in EPIKUR beschreibt HzV- und FaV-Scheine quartalsweise abrechnen.