Facharztzentrierte Versorgung (FaV) abrechnen
FaV, HzV/FaV
Dieser Artikel stammt aus unserer bisherigen FAQ. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.
Die Facharztzentrierte Versorgung (FaV) beruht auf einem Selektivvertrag, meist für eine bestimmte Fachrichtung (z. B. Kardiologie oder Orthopädie). Sie rechnen FaV-Leistungen direkt mit der Krankenkasse oder der Managementgesellschaft ab, nicht über die Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Voraussetzungen:
- Die Patientin oder der Patient ist in der HzV eingeschrieben und zusätzlich im Facharztprogramm angemeldet.
- Eine Überweisung durch die Hausärztin oder den Hausarzt liegt vor.
Die Vergütung erfolgt meist über Fallpauschalen für festgelegte Behandlungspfade, ergänzt um Qualitätszuschläge. Für die FaV gibt es keine Budgetierung: Die Vergütung ist extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung.
Übermitteln Sie die Daten quartalsweise an die Vertragspartner. Der Ablauf entspricht weitgehend der HzV-Übermittlung, kann sich aber je nach Vertrag unterscheiden. Die Schritte in EPIKUR beschreibt HzV- und FaV-Scheine quartalsweise abrechnen.
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