FAQaktualisiert am 28.10.2026
Zurück zu Patienten behandeln

Verordnung

Dieser Artikel stammt aus dem bisherigen FAQ-Portal. Wir bringen ihn gerade in Aufbau und Stil des neuen Hilfe-Centers.

Gilt für

Software
alle Software
Variante
Einzelplatz und Netzwerk
Lizenz
alle Lizenzen
Version
alle Versionen

Mit einer Verordnung ordnen Sie für Ihre Patientinnen und Patienten eine Behandlung an, die eine andere Stelle ausführt: Apotheken geben Arzneimittel ab, Heilmittelerbringer wie Physio- oder Ergotherapiepraxen führen Heilmittel durch, und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nutzen Patientinnen und Patienten selbst auf dem Smartphone. Für jede Verordnungsart gilt ein eigenes Formular, und Arzneimittel verordnen Sie für gesetzlich Versicherte überwiegend als E-Rezept über die Telematikinfrastruktur (TI). EPIKUR stellt die Formulare bereit, übernimmt Patientendaten und Diagnosen, prüft die Angaben und dokumentiert jede Verordnung in der Patientenakte.

Schritte in diesem Kapitel

  1. DiGA ausstellen
  2. DiGA-Verordnung ausdrucken
  3. DiGA-Verzeichnis ist leer